Freitag, Juli 28, 2006

Neuer Politik-Stil im Wachenheimer Rat

Nachdem der Antrag den Tagesordnungspunkt 5, Bericht des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden (CDU), keine 2/3 Mehrheit fand um ihn von der Tagesordnung absetzen zu können, verliess die Dreier-Fraktion (SPD, CDU, WL) nach vorheriger Ankündigung zu diesem TOP geschlossen den Ratssaal.

Sind das nun die neuen Mittel und Wege in der örtlichen Kommunalpolitik, wenn nicht alles so nach den Vorstellungen und Wünschen der Dreier-Fraktion läuft?

Vorgelegte Änderung des Flächennutzungsplans abgelehnt

Die in der Ratssitzung vom 27.07.2006 vorgelegte Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) konnte aus Sicht der FWG-Fraktion so nicht zur Beschlussfassung kommen.

Zum Bereich „Oberstnest“ und „Gewerbegebiet“ gab es in zurückliegenden Sitzungen eindeutige Ratsbeschlüsse zur Aufnahme in den FNP, die bis dato nicht berücksichtigt sind.

Trotz Anmahnungen durch den Verbands- und Stadtbürgermeister die notwendigen Entscheidungen herbeizuführen sowie der Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes, der im Rat bereits am 23.05.2005 Gegenstand war, sind wichtige Bereiche wie z. B. das „Pfortenstück“ durch mehrmaliges Vertagen und Forderungen der Dreier-Fraktion (SPD, CDU und WL) nach weiteren Gutachten und Machbarkeitsstudien, nicht berücksichtigt.

Die FWG-Fraktion empfahl daher der Verwaltung einen einstweiligen Widerspruch gegen den vorgelegten Flächennutzungsplan einzulegen, um noch die notwendige Einflussnahme und Änderungen zu erwirken, damit die Entwicklung der Stadt Wachenheim nicht gefährdet wird.

Montag, Juli 24, 2006

War das wieder nötig?



So lautete der Beitrag in unserer Ausgabe "Im Gespräch" vom November 2005, und hat sich bis Juli 2006 etwas geändert?

Nein! Am 21.07.2006 verhandeln der Verbandsbürgermeister und die beiden Beigeordneten der Stadt Wachenheim erneut ohne den Stadtbürgermeister mit einem Vertreter eines Discounters.

War das wirklich wieder nötig und wem nutzt es?

Kommunalbrevier jetzt online

Seit Mitte Juli 2006 steht das Kommunalbrevier Rheinland-Pfalz im Internet.
Unter der Adresse www.kommunalbrevier.de können nun alle kommunalpolitisch Interessierten in dem Standardwerk recherchieren.

Mittwoch, Juli 19, 2006

"Mobilität stadtverträglich sichern"

Mobilität ist ein Grundbedürfnis, für dessen Befriedigung auf lokaler Ebene die Städte im Rahmen der Daseinsvorsorge Verantwortung tragen. Die Gewährleistung von Mobilität ist allerdings nicht gleichbedeutend mit der Förderung von mehr Verkehr. Vielmehr müssen sich die Städte auf zwei gegenläufige Entwicklungen vorbereiten: Durch die räumliche Trennung der Funktionen Wohnen (stärker im Umland) und Arbeiten (in der Stadt) nimmt der motorisierte Individualverkehr weiter zu. Gleichzeitig sehen sich die Städte, die in ihren Entwicklungsplanungen bisher überwiegend von Wachstumsszenarien ausgegangen sind, zunehmend mit schrumpfenden Einwohnerzahlen konfrontiert.

Zur Bewältigung der neuen Herausforderungen sollten Kooperationen in der Region verstärkt werden. Daneben sollten auch neue Kooperationsmöglichkeiten bei der Innenstadtentwicklung erschlossen und die Verkehrsplanung in die Stadtplanung integriert werden. Nur dann kann es gelingen, dem steigenden Mobilitätsbedürfnis Rechnung zu tragen, ohne damit mehr Verkehr zu erzeugen.

Eine zentrale Forderung ist dabei eine Stadtplanung der kurzen Wege
.

Aus: Leitbild für die Stadt der Zukunft, Deutscher Städtetag, Köln und Berlin 2003, S. 14

Donnerstag, Juli 06, 2006

Nein Danke! Keinen Verkehrsentwicklungsplan zum gegenwärtigen Zeitpunkt

Viele Gründe sprechen aus Sicht der Freien Wähler für eine andere Vorgehensweise, denn eine Stadtplanung ist Teildisziplin der Raumplanung.

„Aufgabe der Stadtplanung ist die Erzielung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Städte und Gemeinden.

Die gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Im BauGB werden förmliche Verfahren zur Aufstellung verschiedener Pläne geregelt.

Als vorbereitender Bauleitplan dient der Flächennutzungsplan (FNP), der das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet umfasst und die Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen für Teile des Gemeindegebietes dient. Im FNP werden Aussagen über die zukünftig beabsichtigte Verteilung von Bodennutzungen getroffen, also die Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage wichtiger Verkehrstrassen.

Andere Teilgebiete der Raumplanung sind: Städtebau, Regionalplanung, Landes­planung, Raumordnung.

Benachbarte Disziplinen sind: Geographie, Landschaftsarchitektur, Landschafts­planung, Verkehrsplanung, Immobilienwirtschaft."
Warum also zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Verkehrsentwicklungsplan in Auftrag geben, ohne dass die Hausaufgaben für eine vorbereitende Bauleitplanung gemacht wurden?

Dienstag, Juli 04, 2006

FWG Stadtratsfraktion spricht sich für eine innerörtliche, wohnungsnahe Grundversorgung aus

In der Stadtratssitzung vom 29.06.2006 befürwortete die FWG in ihrer Stellungnahme eine fußläufig erreichbare Versorgungsmöglichkeit für die Wachenheimer Bevölkerung. Dabei bezog sie sich auf die nachfolgende Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz, die für den Einzelhandel nachfolgendes aussagt:


„Die wohnungsnahe Grundversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen und kurzfristigen Bedarfs und mit ent­sprechenden Dienstleistungen ist in allen Teilräumen der Re­gion sicherzustellen. Die Einzelhandelsstandorte sollen innerörtlich zentral bzw. günstig zu den Wohngebieten gelegen und gut für Fußgänger und Fahrradfahrer erreichbar sein.

Sind für die wohnungsnahe Grundversorgung mehrere Nah­versorgungsbetriebe notwendig, die einzeln oder in der Sum­me die Großflächigkeit überschreiten, können diese Betriebe an geeigneten, herausgehobenen Nahversorgungsstandorten in zentralen Orten konzentriert werden.“

„… die übermäßige Kaufkraftbindung peripherer Standorte erschwert zunehmend die Weiterentwicklung des Einzelhandels in den Versorgungskernen/zentralen Versorgungsbereichen. Es ist daher vorrangiges Ziel, die innerstädtischen Geschäftszentren mit ihren vielfältigen Betriebsformen und ihrem breiten und qualitativ hochwertigen Angebot in räumlicher Ver­bindung zu anderen öffentlichen und privaten lnfrastruktureinrichtungen langfristig und nachhaltig zu sichern bzw. weiterzuentwickeln. Außerdem soll die wohnungsnahe Grundversorgung für die Bevölke­rung dauerhaft gewährleistet werden.

Dieses Ziel lässt sich nur dann umsetzen, wenn die Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsgroßpro­jekten außerhalb der zentralörtlichen Standortbereiche sowie der Ergänzungsstandorte ausgeschlos­sen wird.“