Dienstag, Juli 04, 2006

FWG Stadtratsfraktion spricht sich für eine innerörtliche, wohnungsnahe Grundversorgung aus

In der Stadtratssitzung vom 29.06.2006 befürwortete die FWG in ihrer Stellungnahme eine fußläufig erreichbare Versorgungsmöglichkeit für die Wachenheimer Bevölkerung. Dabei bezog sie sich auf die nachfolgende Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinpfalz, die für den Einzelhandel nachfolgendes aussagt:


„Die wohnungsnahe Grundversorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen und kurzfristigen Bedarfs und mit ent­sprechenden Dienstleistungen ist in allen Teilräumen der Re­gion sicherzustellen. Die Einzelhandelsstandorte sollen innerörtlich zentral bzw. günstig zu den Wohngebieten gelegen und gut für Fußgänger und Fahrradfahrer erreichbar sein.

Sind für die wohnungsnahe Grundversorgung mehrere Nah­versorgungsbetriebe notwendig, die einzeln oder in der Sum­me die Großflächigkeit überschreiten, können diese Betriebe an geeigneten, herausgehobenen Nahversorgungsstandorten in zentralen Orten konzentriert werden.“

„… die übermäßige Kaufkraftbindung peripherer Standorte erschwert zunehmend die Weiterentwicklung des Einzelhandels in den Versorgungskernen/zentralen Versorgungsbereichen. Es ist daher vorrangiges Ziel, die innerstädtischen Geschäftszentren mit ihren vielfältigen Betriebsformen und ihrem breiten und qualitativ hochwertigen Angebot in räumlicher Ver­bindung zu anderen öffentlichen und privaten lnfrastruktureinrichtungen langfristig und nachhaltig zu sichern bzw. weiterzuentwickeln. Außerdem soll die wohnungsnahe Grundversorgung für die Bevölke­rung dauerhaft gewährleistet werden.

Dieses Ziel lässt sich nur dann umsetzen, wenn die Ansiedlung von weiteren Einzelhandelsgroßpro­jekten außerhalb der zentralörtlichen Standortbereiche sowie der Ergänzungsstandorte ausgeschlos­sen wird.“