Donnerstag, Juli 06, 2006

Nein Danke! Keinen Verkehrsentwicklungsplan zum gegenwärtigen Zeitpunkt

Viele Gründe sprechen aus Sicht der Freien Wähler für eine andere Vorgehensweise, denn eine Stadtplanung ist Teildisziplin der Raumplanung.

„Aufgabe der Stadtplanung ist die Erzielung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Städte und Gemeinden.

Die gesetzliche Grundlage für stadtplanerisches Handeln bildet das Baugesetzbuch (BauGB). Im BauGB werden förmliche Verfahren zur Aufstellung verschiedener Pläne geregelt.

Als vorbereitender Bauleitplan dient der Flächennutzungsplan (FNP), der das gesamte Stadt- oder Gemeindegebiet umfasst und die Grundlage für die Ausarbeitung von detaillierten Plänen für Teile des Gemeindegebietes dient. Im FNP werden Aussagen über die zukünftig beabsichtigte Verteilung von Bodennutzungen getroffen, also die Verteilung und Zuordnung von Wohn-, Gewerbe-, Frei- und Sonderflächen sowie die Lage wichtiger Verkehrstrassen.

Andere Teilgebiete der Raumplanung sind: Städtebau, Regionalplanung, Landes­planung, Raumordnung.

Benachbarte Disziplinen sind: Geographie, Landschaftsarchitektur, Landschafts­planung, Verkehrsplanung, Immobilienwirtschaft."
Warum also zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Verkehrsentwicklungsplan in Auftrag geben, ohne dass die Hausaufgaben für eine vorbereitende Bauleitplanung gemacht wurden?